Lastschriftverfahren und Bankverbindung
Aufgrund interner technischer Umsetzungsprobleme ist bis auf Weiteres der automatische Lastschrifteinzug, trotz erstellter SEPA-Lastschriftmandate, nicht möglich.
Wir bitte Euch daher Rechnungen, Verwaltungsentscheide, Urteile, Spielverlegungsgebühren, etc. weiterhin eigenständig unter Angabe der entsprechen Beleg- oder Urteilsnummer auf das entsprechende Konto zu überweisen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Unser Ziel ist es in Q1/2025 den SEPA-Lastschrifteinzug Euch wieder vollumfänglich zur Verfügung stellen zu können.